Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied?
Der Beitritt muss in der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie können sich die Beitrittserklärung nebst Satzung und Erläuterungen zur Rechtsschutzversicherung herunterladen und ausgefüllt mit dem Jahresbeitrag plus der einmaligen Aufnahmegebühr in der Geschäftsstelle abgeben.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir Ihre Originalunterschrift benötigen.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Die mündlichen Beratungen sind für unsere Mitglieder kostenlos. Bei Führung des Schriftwechsels mit dem Vermieter, Behörden pp. ist ein Kostenanteil je Brief zu entrichten.
Telefonische Kurzauskünfte können vom Anwalt erteilt werden.
Achtung!
Bei Eheleuten oder Wohnungsgemeinschaften (es können höchstens zwei Personen pro Mitgliedschaft aufgenommen werden) benötigen wir die Unterschriften beider Vertragspartner, da wir nach dem Rechtsberatungsgesetz – wie vorstehend bereits erwähnt - nur unsere Mitglieder beraten dürfen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden sonst nicht alle Kosten übernommen.
Was müssen Sie als Mitglied beachten?
Pünktliche Beitragszahlung ist unerlässlich, damit Sie nicht Ihren Versicherungsschutz gefährden. Nach unserer Satzung ist der Beitrag jeweils im Januar im voraus zu zahlen.
Kommen Sie mit allen Mietfragen rechtzeitig zur Beratung. Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen. Die Mietrechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur ein, wenn Sie vor dem Prozess den Mieterverein zwecks Beratung aufgesucht haben und der Versuch einer Außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter unternommen wurde.